Leistungen Headline
Unsere Kernkompetenzen stellt die Beratung land- und forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betriebe, deren Unternehmer und ihrer Familien im Bereich des Agarrechts dar.
Das Agrarrecht ist dabei nicht als eigene Rechtsmaterie zu sehen. Vielmehr setzt es sich zusammen aus etlichen Teilen der allgemeinen Rechtsgebiete mit Berührungspunkten zum öffentlichen Recht, Europa-, Straf- und Zivilrecht. Die Vielschichtigkeit und der Facettenreichtum der in der Landwirtschaft auftretenden juristischen Problemstellungen erlaubt daher keine genaue „Definition“ eines Beratungsbereichs des im Agrarrecht tätigen Rechtsanwalts.