Das landwirtschaftliche Bauen im Außenbereich erfährt in Zeiten wachsender Anforderungen an Tierhaltungsanlagen einen regelrechten Boom. Demgegenüber wächst der Widerstand in der Bevölkerung. Bürgerinitiativen und politische Interessenverbände versuchen immer intensiver und mit großem Aufwand, Bauten für die landwirtschaftliche Nutzung zu verhindern. Das von der rot-grünen Landesregierung in NRW geplante Verbandsklagerecht wird diese Bemühungen voraussichtlich unterstützen. Auch die Bundesregierung plant Verschärfungen des Baurechtes im Außenbereich und eine restriktivere Anwendung des § 35 I Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Projektierung einer Anlage bedarf daher auch auf der Rechtsebene einer kompetenten Begleitung, um eventuelle Schwachpunkte in diesem Bereich auszuschließen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Immer wieder sind Landwirte und Grundeigentümer von Projekten, wie z. B. Leitungs- oder Deichbauten, Straßen- oder Bahntrassenerweiterungen sowie einer Vielzahl ähnlicher Maßnahmen, betroffen. Regelmäßig beanspruchen diese landwirtschaftliche Nutzflächen oder haben andere einschneidende Wirkungen auf den Betrieb.

Gerne sind wir bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen dieser Vorhaben oder Planfeststellungsverfahren behilflich.

 

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