Unsere Kernkompetenz stellt die Beratung land- und forstwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Betriebe, deren Unternehmer und ihrer Familien im Bereich des Agrarrechts dar. Das Agrarrecht setzt sich zusammen aus etlichen Rechtsgebieten mit Berührungspunkten zum öffentlichen Recht, Europa-, Straf- und Zivilrecht. Der Facettenreichtum der in der Landwirtschaft auftretenden juristischen Problemstellungen erlaubt daher keine genaue Definition eines Beratungsbereichs des im Agrarrecht tätigen Rechtsanwalts.
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