Die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union) sieht die Förderung der Landwirtschaft durch flächenabhängige Betriebsprämien (Zahlungsansprüche) vor. Im Gegenzug erwartet die Politik einwandfreies Verhalten und die Einhaltung aller Vorgaben des Beihilfenbeziehers im Rahmen der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird interdisziplinär geprüft und im Rahmen sogenannter Cross-Comliance Prüfungen zentral ausgewertet.

Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aufgabenstellungen rund um die Förderung Ihres Betriebes sowie der Verpachtung oder der Veräußerung von Zahlungsansprüchen.

 

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