In allen Betätigungsfeldern des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) steht zunächst die Projektentwicklung, bei der Sie unbedingt juristisches Know-how einbeziehen sollten, im Vordergrund. Ob im Rahmen von Baugenehmigungen, Vertragsabschlüssen bei der Verpachtung eines Standortes oder der Gründung einer Gesellschaft mit dem Ziel der Gewinnung erneuerbarer Energien: Hier gilt es überall, Fehler unbedingt zu vermeiden, da diese aufgrund im EEG vorgesehener langer Laufzeiten häufig erhebliche nachteilige Auswirkungen haben.

Daneben haben Änderungen des Betriebes im Bereich der erneuerbaren Energien meist auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung oder das Erbrecht (Höferecht).

Gerne stehen wir Ihnen bei Bedarf im Rahmen der Umsetzung Ihres EEG-Projektes zur Verfügung oder Lösen juristische Problemstellungen bei bereits bestehenden Anlagen.

 

>>zurück

Logo von Parta

PARTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Agrarrecht

Haus der Landwirtschaft
Rochusstraße 18
53123 Bonn - Duisdorf

Tel.: 0228 / 5200-5230
Fax: 0228 / 5200-5231
info(at)partarecht.de

Drucken