Das Pachten von landwirtschaftlichen Nutzflächen stellt für die überwiegende Zahl der Betriebe eine Notwendigkeit dar. Aufgrund des Strukturwandels und von Erbregelungen liegt der Pachtflächenanteil der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rheinland schon bei ca. 60 %.
Die bewirtschaftete Fläche ist das Kapital eines jeden landwirtschaftlichen Betriebes. Beratung beim Abschluss und der Abwicklung der Verträge ist daher unbedingt geboten!
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung, Änderung, Durchführung und Auflösung von Verträgen.