Bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzfläche ist unbedingt das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) zu beachten, welches die sogenannte ungesunde Verteilung von Grund und Boden verhindern soll. Gemeint ist das Vorkaufsrecht im Falle des Überganges landwirtschaftlicher Flächen auf einen Nichtlandwirt.

Gerne beraten wir Betriebe außerdem im Bereich der Umsiedlungsverfahren bei Großprojekten, wie z.B. dem Tagebau im Rheinland.

Bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke sollten Sie sich sowohl als Käufer als auch als Verkäufer hinreichend gegen Haftungsrisiken absichern. Dies gelingt nur durch die Erstellung eines durchdachten und für beide Seiten zufriedenstellenden Kaufvertrages. Dieser ist aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Formerfordernisse immer notariell zu beurkunden. Gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld der Beurkundung beratend zur Seite.

 

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