Partarecht

Vererben mit Fortführungscharakter

RA Gerhard Kerres

Auch die Vererbung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe nicht gefährden. Deswegen sehen die Höfeordnung und Bürgerliches Gesetzbuch vor, dass Betriebe als Ganzes vererbt werden.

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