Partarecht

Unzumutbare Forderung an Grundstueckseigentuem

RA Gerhard Kerres in der LZ 2012/30

Nicht nur private Netzbetreiber unterhalten Energieversorgungsleitungen, etwa für Strom- und Gas. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist Inhaber von Leitungsrechten. Jetzt müssen Grundstückseigentümer erfahren, dass sie das Risiko einer künftig nicht mehr benötigten „Nato-Pipeline“ übernehmen sollen, wenn die seinerzeit im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit gelöscht werden soll. Ein Grundstückseigentümer wird dies in einem vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) finanzierten Muster-Prozess nunmehr gerichtlich klären lassen. Die LZ sprach mit dem Verfahrensbevollmächtigten.

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